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Auszug aus der Vereinssatzung

§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins

  1. Zweck des Vereins

  Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts          „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung (AO):

 

  • Förderung der deutsch-ukrainischen Zusammenarbeit, Entwicklung und Vertiefung der internationalen Beziehungen auf unterschiedlichen Ebenen, einschließlich kultureller, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und sozialer Ebene, unter möglicher Einbeziehung von anderen Staaten;

  • Förderung und Stärkung der Grundsätze der Demokratie, des Rechtsstaats und der fundamentalen Menschenrechte im Sinne der europäischen Menschenrechtskonvention. Die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (AO § 52 Abs. 13);

  • Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler*innen, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste im Sinne des §52 Abs. 2 Nr. 10 AO, beschränkt auf Menschen mit Bezug zur Ukraine.

 

  1. Aufgaben des Vereins

Die Satzungszwecke werden insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht:

  • Unterstützung von geflüchteten Menschen mit Bezug zur Ukraine in sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und juristischen Fragen sowie in Fragen der Integration;

  • Förderung der Zusammenarbeit und des Dialogs zwischen den Vertreter*innen der Bereiche Wirtschaft, Politik, Kultur, Medien, Wissenschaft sowie des sozialen Bereichs im deutsch-ukrainischen Kontext sowie, wenn einschlägig, im internationalen Kontext;

  • einschlägige publizistische Betätigung;

  • Förderung von Initiativen und Bewegungen für die Vertiefung der Demokratie in der Ukraine;

  • Förderung der zwischenstaatlichen und zwischenmenschlichen Verständigung z.B. durch Studiengruppen, Konferenzen, Seminare, Arbeitskreise o. Ä.

  • Teilnahme, Organisation und Durchführung von Projekten mit Bezug zur ukrainisch-deutschen Zusammenarbeit, auch im internationalen Kontext

  • Pflege der Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Vereinen und Organisationen

  • Durchführung von Beratungen im Rahmen der Tätigkeiten des Vereins

  • Spendensammlung für mildtätige Zwecke für die Ukrainer in Deutschland und in der Ukraine im Sinne von §52 und 53 AO

  • Mittelerwerb und –weitergabe an gemeinnützige Organisationen in der Ukraine im Sinne von §58.1 AO

 

§3 Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig. Er erstrebt keinen Gewinn und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

Weiterhin darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mittelverwendung

Sämtliche Mittel des Vereins dürfen nur für die in dieser Satzung bestimmten Zwecke verwendet werden. Zuwendungen oder Gewinnanteile des Vereins an Mitglieder des Vereins sind ausgeschlossen.

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